Einstweilige Anordnung gegen Robert-Koch-Institut
Grün: Eigene oder Erweiternde Anmerkungen / Kommentare / Zusatzinformationen
Rot : Eigene Hervorhebungen des Originaltextes
Schwarz: Original Text aus dem Schriftstück
Kurze Übersicht:
Die Antragstellerin empfindet die verzerrende Berichterstattung, die mutmaßlich darauf abzielt, Angst zu schüren, um Akzeptanz für die Anti-Corona-Maßnahmen zu schaffen, als bedrohlich und belegt dies sehr überzeugend. Sie empfindet die irreführende Berichterstattung seitens einer Behörde als einen Versuch der Instrumentalisierung ihrer Person und ihrer Mitmenschen.(...) Diese ist mit noch längerer weiterer Wiederholung wissenschaftlich nachweislich gesundheitsgefährdend. Der Antragsgegner (RKI) schafft durch seine zu beanstandende Informationspolitik ein gesellschaftliches Klima der Angst und des gegenseitigen Argwohns.
Nachfolgend als HTML Seite die wichtigsten Teile aus der Begründung der Antragsstellerin, die sehr aussagekräftig sind.
Den vollständigen Text können Sie hier anschauen: Az. 0703/2020-JH Verwaltungsgericht Berlin
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Antrag auf einstweilige Anordnung
- Antragstellerin -
In dem Verwaltungsrechtsstreit
der Daniela Prousa, […]
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Jessica Hamed, Stromberger Straße 2, 55545 Bad Kreuznach
gegen
- Antragsgegner -
Robert Koch-Institut, Nordufer 20, 13353 Berlin, vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Lothar H. Wieler oder dem Vertreter im Amt, ebenda
wegen: öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch wird unter Verweis auf die beigefügte Kopie der Anwaltsvollmacht angezeigt, dass die Antragstellerin von der Unterzeichnerin vertreten wird.
Namens und im Auftrag der Antragstellerin wird beantragt,
- dem Antragsgegner zu untersagen, bei sinkender bzw. gleichbleibender SARS-CoV-2-Positivenquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
- dem Antragsgegner zu untersagen, bei einer Positivenrate von einem derart niedrigen Wert wie rund 1%, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
- dem Antragsgegner zu untersagen, bei Zusammenfassungen einzig die absolute Anzahl der positiven SARS-CoV-2-Tests darzustellen bzw. darauf basierend die kumulativen Fallzahlen oder die Inzidenz ohne Nennung der Positivenquote und des starken Einflussfaktors eines bedeutsamen Testanstieges auf die absoluten Zahlen,
- den Antragsgegner zu verpflichten, die unter 1. genannten Behauptungen in seinen täglichen Lageberichten zu COVID-19 vom 25. bis einschließlich 28.08.2020 zu widerrufen und in der Weise richtigzustellen, in der er die Behauptungen verbreitet hat und
- dem Antragsgegner die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.
Die Anträge zu 1) bis 4) werden wie folgt begründet:
I.
Der Antragsgegner stellt in seiner Publikation
„Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ jeweils eine „Zusammenfassung der aktuellen Lage“, mit farblicher Hinterlegung als Eye-Catcher wirkend, voran.
In den Lageberichten vom 25.08.2020, 26.08.2020, 27.08.2020 und 28.08.2020 beginnt diese Zusammenfassung mit folgenden Worten:
„Seit der 29. Kalenderwoche ist die kumulative COVID-19-
Inzidenz der letzten 7 Tage insgesamt und in vielen
Bundesländern stark angestiegen. Der Anteil an Kreisen, die
keine COVID-19-Fälle übermittelt haben, ist deutlich
zurückgegangen. Auch wenn die Fallzahlen in einigen
Bundesländern wieder abnehmen, bleibt diese Entwicklung sehr
beunruhigend.“
Beweis: Screenshots der in Rede stehenden Berichte:
Lagebericht RKI 25.8.2020 Lagebericht RKI 26.8.2020 Lagebericht RKI 27.8.2020 Lagebericht RKI 28.8.2020
Auf S. 12 des o. g. Berichts vom 26.08.2020 finden sich hingegen folgende Informationen:
„Mit der Einrichtung von SARS-CoV-2-Testzentren für
Einreisende ist das Testaufkommen in Deutschland im Vergleich
zu den Vorwochen deutlich gestiegen.“
Der Tabelle 5 des Lageberichts vom 26.08.2020 ist zu entnehmen, dass die Anzahl der Tests in den letzten Wochen massiv angestiegen ist. Dass vor diesem Hintergrund auch die absolute Zahl der positiven Fälle zunimmt, ist selbstverständlich, aber gerade kein Gradmesser für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Infektionsgeschehens. Schließlich werden durch die veränderte Teststrategie deutlich mehr Fälle aus dem Dunkelfeld geholt.
Relevant für die Beurteilung des Infektionsgeschehens ist daher vielmehr die Positivenquote. Diese beträgt seit neun Wochen, seit KW 26, lediglich rund 1 % und sinkt aktuell tendenziell sogar.
Beweis: Lagebericht RKI 26.8.2020 (Seite 12)
Anmerkung: Diese wichtige Darstellung der Positivenquote, welche die Abhängigkeiten der Positiv-getesteten mit der Anzahl der Tests ist nicht immer im täglichen Lagebericht des RKI enthalten. Den derzeit aktuellsten haben wir unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Sept_2020/2020-09-02-de.pdf?__blob=publicationFile auf Seite 11 gefunden.

Anmerkung: Man kann hier erkennen, daß das "Infektionsgeschehen" spätestens ab der 19 KW so weit stagnierte, daß es ab da in den Bereich der Ungenauigkeiten der PCR Tests (ca.2%) fällt, also eigendlich keine Aussagekraft mehr entfalten kann. Trotzdem werden die Testungen, die uns alle viel Geld kosten, immer mehr ausgeweitet... lt. Tabelle bis heute ca. 1,2 Mio. Tests pro Woche !!! Was ist eigendlich, wenn die nächste Grippewelle kommt? Lt. der Virologen sind da immer auch Corona-Viren anteilig dabei...bis zu 15%. Wenn man die Anzahl Tests aufrecht hält (wo liegt da auf Dauer überhaupt der Sinn?) dann wird es kommende Grippesaison einen schlagartigen Anstieg von Corona Positiv-Getesteten geben! Und das, obwohl bei jeder Grippewelle immer Corona-Viren dabei sind, nur hatte man diese bisher nicht spezifisch getestet. Der nächste große Lockdown steht also so fest wie das Amen in der Kirche! Bei dem willkürlich gewählten Grenzwert für punktuelle "Lockdowns", die mit 20-75 Positiv getesteten in 7 Tagen bezogen auf 100.000 Menschen (7-Tage Inzidenz) definiert wurden - das sind 0,02-0,075% (!) - da gibt es kein Entrinnen. ( Siehe auch "Eskalationskonzept Hessen"). Ein Mechanismus aus ausufernder "Testeritis", einer fälschlichen und damit manipulativer Darstellung von Fallzahlen, einer fraglichen und eingeschränkten Tauglichkeit der PCR Tests in Verbindung mit einem willkürlichen Eskalatonskozeptes erlaubt keine "normale Normalität" mehr, auch zukünftig nicht. Zu glauben, daß wir zu einem normalen Leben zurückkommen, wenn wir uns schön alle an die Regeln halten, kann nur als naiv bezeichnet werden.
Das alles ist endlich einer juristischen und wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen !
Beispiele für vollkommen unverhältnismäßige Panikmacherei mit Grenzwerten, gestützt auf nicht aussagekräftige "Rohzahlen": Zeitungsartikel "Gerät Corona außer Kontrolle vom 18.9.2020" oder "Infektionszahlen in kritischer Höhe" oder "Erster Corona-Toter in der Wetterau"
Zurück zum Original:
Zum anderen müsste auch berücksichtigt werden, dass es – wie bei
jedem PCR-Test – eine falsch-positiv- Rate gibt. Bei aktuell niedriger
Prävalenz fallen falsch-positive-Tests stärker ins Gewicht als falsch-negative, wenn man – was aktuell der Fall ist – viel testet.
Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/214370/PCR-Tests-aufSARS-CoV-2-Ergebnisse-richtig-interpretieren;
eigenstandenerweise auch der Antragsgegner: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html („welche Rolle spielen falsch-positive Testergebnisse“, aber
auch hier wird wieder die Bedeutung dieser trotz der geringen
Verbreitung des Virus nach hiesiger Ansicht verzerrt dargestellt)
Das heißt, die angegebene Positivenrate überschätzt das Infektionsgeschehen ohnehin derzeit – aber jedoch (immerhin) weniger als die absoluten Zahlen positiver Tests bei Test-Zunahme das Geschehen überschätzen.
Entgegen der abnehmenden Positivenrate sieht man die absolute Zahl der positiv Getesteten laut Tabelle demnach natürlich als aktuell steigend. Zugleich wurde die Anzahl der Tests seit KW 29, mit einem größeren Sprung ab KW 32 massiv ausgeweitet, sodass zuletzt fast eine Million Tests innerhalb einer Woche durchgeführt wurden (vgl. Tabelle oben).
Auch die Äußerung des Antragsgegners im Pressebriefing vom 28.07.2020 ist von Bedeutung. An dem Tag hat sich der Antragsteller an die Öffentlichkeit gewandt, weil es angesichts wieder steigender Fallzahlen „in großer Sorge“ sei. Präsident Wieler erklärte, innerhalb der vergangenen sieben Tage habe es mindestens 3611 Neuinfektionen gegeben, diese Entwicklung sei „wirklich sehr beunruhigend“.
Das alles geschehe nur, „weil wir Menschen uns nicht an die Regeln halten“, wobei er in dem etwa einstündigen Pressebriefing etwa 10mal auf die AHA-Regeln zu sprechen kam. Das Pressebriefing in voller Länge hier:
https://www.youtube.com/watch?v=oAmQmjTX0Z4.
Sieht man sich Tabelle 5 des Lageberichts vom 29.07.2020 an, mit der
einen Tag nach dem Pressebriefing die Anzahl der Testungen in der 30.
Kalenderwoche veröffentlicht wurde, kann man den dramatischen
Appell nicht verstehen; zumal wohl der lokale „Erntehelfer-Ausbruch“
im bayerischen Landkreis Dingolfing-Landau am 25.07.2020 mit 174
positiv getesteten Mitarbeiter*innen allein am 25.07.2020 einen nicht auf
ganz Deutschland generalisierbaren Effekt hatte, sondern als
„statistischer Ausreißer“ bzgl. der betroffenen Landkreise bei der
Interpretation zu berücksichtigen wäre. Lagebericht RKI 26.8.2020 (Seite 12)
Der Auftritt von Wieler und das gesamte Pressebriefing sowie die
gerade eben dargestellte aggravierende Bewertung des
Infektionsgeschehens in der Zusammenfassung der täglichen
Lageberichte werfen schwerwiegende Bedenken im Hinblick auf die Interpretation der Daten des Antragsgegners durch ihn selbst und (diese
Interpretation aufnehmende) andere auf.
Es ist vollkommen unverständlich, dass Präsident Wieler – wie auch im
März und April – ausschließlich auf die „Fallzahlen“ – und damit
verbundene kumulative Zahlen und Inzidenz –, d.h. die Zahl der
Positivtests abstellt, obwohl es – das dürfte unstreitig sein – für die
epidemiologische Einschätzung des Infektionsgeschehens in
bedeutsamem Maße auf die Positivenrate ankommt. Da wegen des
Abbaus des Dunkelfeldes und – inzwischen von erheblicher Relevanz –
der falsch-positiven Tests eine höhere Testzahl zwangsläufig zu mehr
Positivtests führt. Auch dem Präsidenten Wieler ist dieser Umstand
bewusst, wie er selbst im Pressebriefing (min 33:52 des Videos) erklärt
hat.
Der PCR-Test – im Übrigen nur ein Screening- und kein Diagnoseinstrument – ist bei dem aktuell geringen (Positivenrate derzeit: 0,88 %) Infektionsgeschehen ohne deutliche Aussagekraft, weil die Rate der falsch-positiven Tests durch eine hohe Anzahl an Tests bei geringer Verbreitung in der Bevölkerung, wie bereits oben erwähnt, sehr hoch ist.
Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/214370/PCR-Tests-aufSARS-CoV-2-Ergebnisse-richtig-interpretiere.
Anmerkung Spekifikationen: (SARS-CoV-2 Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kit)
Es kann mithin nicht ausgeschlossen werden, dass die aktuellen
Fallzahlen in bedeutsamem Maß ein Testartefakt sind.
In diese Richtung äußerte sich auch der Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn in einem Interview am 14. Juni 2020:
„Ich find nur eins immer wichtig wenn ich jetzt lese wir müssten
3, 4, 5 Millionen jetzt flächendeckend jeden Tag testen oder so.
Sie müssen eins sehen, dadurch, dass wir […] die Zahlen so runtergebracht haben, haben wir im Moment eine Positivtestung
von unter 1 % bei gleichbleibend konstanter Testzahl in den
letzten Wochen. Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht
nachher durch zu umfangreiches Testen […] zu viel falschpositive haben. Weil die Tests ja nicht 100 % genau sind, sondern
auch eine kleine, aber eben noch eine Fehlerquote haben. Und
wenn sozusagen insgesamt das Infektionsgeschehen immer
weiter runter geht und sie gleichzeitig das Testen auf Millionen
ausweiten, dann haben sie auf einmal viel mehr falsch-positive
als tatsächlich positive.“
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=ZfWEYeokZiA
Wider der Vernunft wurde von Präsident Wieler somit die Zahl der
Positivtests und nicht die Positivenquote zum Maß aller Dinge erklärt.
Das Versäumnis wird auch, was gerichtsbekannt sein dürfte, von der
Presseberichterstattung weitestgehend nicht relativiert.
Vgl. z.B. https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts38773.html (ab min 6:32)
Es stellen sich nach alledem viele Fragen:
- Warum berichtet der Antragsgegner nicht von der Entwicklung in den Krankenhäusern?
- Warum spielen die Zahlen der hospitalisierten, der intensivmedizinisch behandelten, der beatmeten Patient*innen für ihn keine Rolle?
Ersichtlich sind das die entscheidenden Zahlen, wenn es um die Gesundheit der Bevölkerung geht.
Dass seitens Präsident Wieler allein auf die Fallzahlen abgestellt wird,
lässt sich auch nicht damit erklären, dass es sich an jenem Tag um eine sehr aktuelle Entwicklung handelte (Anstieg in den letzten Tagen) und
die Zeitdauer bis zur möglichen Hospitalisierung von Infizierten nicht
hätte abgewartet werden können, bevor die Bevölkerung gewarnt
werden musste. Es gab – wie auch im März – keinen exponentiellen
Anstieg, was Wieler auch nicht behauptet, und die durchschnittliche
Zeitspanne von Symptombeginn bis zu Hospitalisierung beträgt laut
COVID-19-Steckbrief des Antragsgegner ohnehin nur vier Tage, von
Hospitalisierung bis ITS sogar nur einen Tag. Diese Zeitspanne hätte
ohne weiteres abgewartet werden können, falls die Befürchtung stark
ansteigender klinischer Fälle wirklich bestanden hätte.
Stattdessen wird auch in den Lageberichten weiterhin eine Einschätzung
abgegeben, die sich einzig auf die Zunahme der absoluten Fallzahlen
bezieht.
Es bleibt damit nach hiesiger Ansicht nur die Erklärung, dass den Bürger*innen mit dem Hinweis auf den Anstieg der Fallzahlen losgelöst von der tatsächlichen epidemiologischen Lage Angst gemacht werden soll.
Das dürfte auch der Strategie entsprechen, die das
Bundesinnenministerium angeraten bekommen hatte. Das dazugehörige
Papier wurde Ende März 2020 der Öffentlichkeit bekannt:
Szenarienpapier "Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen"
Auszug aus dem genannten Szenarienpapier:
4 a. Worst case verdeutlichen!
Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.
Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:
- 1.) Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.
- 2.) "
3.) Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie
doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können
anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz
gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert
über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie
dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall
ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.
Ausserdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel:
2019 = 1919 + 1929
Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmenden Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem einleuchten.
Auszug aus dem Szenarienpapier Ende
Dass es solch‘ ein Papier, dass davon zeugt, welch‘ herablassenden Blick
die Autoren – die Namen sind diesseits bekannt – auf ihre Mitmenschen
haben und dem letztlich der Rat zu entnehmen ist, die Menschenwürde
der Bürger*innen mit Füßen zu treten und sie mittels des Weckens von
Urängsten zu instrumentalisieren und potenziell zu traumatisieren, als
offizielles Dokument auf die Homepage eines Bundesministeriums
geschafft hat, ist erschütternd.
Mehr oder weniger direkt räumt Wieler das Ziel, Angst zu machen,
auch selbst ein, wenn er im Zusammenhang mit der vom Antragsgegner
mitverantworteten Cosmo-Studie der Universität Erfurt („Ziel dieses
Projektes ist es, wiederholt einen Einblick zu erhalten, wie die
Bevölkerung die Corona-Pandemie wahrnimmt, wie sich die
'psychologische Lage' abzeichnet“) erklärt (bei min 14:55):
„Diese Studie gibt das Stimmungsbild in der Bevölkerung
wieder. Das ist ein sehr wichtiger Parameter für uns, um immer die entsprechenden Messages anzupassen. Die neuesten
Ergebnisse zeigen, dass das Coronavirus von der Bevölkerung
als ein geringeres Risiko angesehen wird, als zuvor und dass
auch die Akzeptanz von Maßnahmen (...) weiter gesunken ist.“
Daraus ergibt sich, dass der Antragsgegner offenbar meint, dass die entsprechenden Botschaften angepasst werden müssen. Und da die Angst vor dem Virus nachgelassen hat und auch die Akzeptanz der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen, muss offensichtlich die Angst wieder geschürt werden.
Ein unwürdiger und unerträglicher
Umgang eines demokratischen Rechtstaats mit seinen als mündig
anzusehenden Bürger*innen, der die Antragstellerin ängstigt.
Warum der Antragsgegner dieses ersichtliche Ziel vor dem
Hintergrund, dass eine Überlastung der Krankenhäuser nicht droht,
verfolgt, ist diesseits nicht nachvollziehbar. Jedenfalls wirft das hier
beanstandete Vorgehen auch ein ganz eigenes Licht auf die Frage der
Risikobewertung durch den Antragsgegner.
Die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte haben indes der
Bewertung des Antragsgegners – was gerichtsbekannt sein dürfte – bei
ihren Entscheidungen im Rahmen der inzwischen in die Tausenden
gehenden Eilverfahren bisher überragende, nicht erschütterbare Bedeutung beigemessen.
https://www.n-tv.de/panorama/Schon-1000-Eilantraegegegen-Corona-Regeln-article21766923.html
(Beitrag vom 8. Mai
2020)
Eine Abkehr vom stoischen Festhalten an der Risikoeinschätzung des Antragsgegners im Rahmen der Eilverfahren ist nicht in Sicht. (...)
Der vorgenannte Umstand zeigt, welche überragende Bedeutung dem hiesigen Anliegen zukommt. Die Bewertungen des Antragsgegners werden aktuell als das Maß aller Dinge angesehen.
Die Regierenden – wie unter II. noch näher dargstellt wird – sowie die Gerichte orientieren sich in ihren Entscheidungen maßgeblich, um nicht zu sagen, nahezu ausssschließlich, an der Bewertung des Antragsgegners. Der Antragsgegner bestimmt so seit Monaten faktisch das Schicksal eines ganzen Landes und seinen ca. 83 Millionen Bürger*innen. Wann immer seitens der Regierenden erwogen wurde, die Corona-Maßnahmen im Einzelnen oder in Gänze aufzuheben, wurde ein solches Vorhaben als unverantwortlich diskreditiert.
So war der Thüringische Ministerpräsident etwa schon am 23. Mai 2020 der Meinung, dass die Zeit der Verbote vorbei sein müsste, denn:
„Aktuell haben wir 239 Infizierte im Freistaat, 30 davon sind im
Krankenhaus, 12 werden beatmet. Das ist ein Punkt, an dem ich sage:
Der Krisenmodus ist vorbei.“
(Interview im Spiegel vom 30. Mai 2020, S. 39.)
Darauf erntete es massive Kritik von allen Seiten Statt vieler: https://www.tagesschau.de/inland/corona-thueringen-ramelow-101.html und führte zur Aufgabe der Pläne.
Abgesehen davon, dass es Hoheitsträgern verboten ist, unwahre bzw. die Wahrheit verzerrende Äußerungen zu tätigen, ist es hier aufgrund des nicht überschätzbaren Einflusses der Äußerungen des Antragsgegners auf das gesellschaftliche und politische Klima sowie auf politische und gerichtliche Entscheidungen unbedingt erforderlich, diesen zu einer übertreibungslosen, wahrheitsgemäßen Kommunikation anzuhalten bzw. ihm eine übertriebene, wahrheitswidrige Darstellung der Gefährdungslage zu untersagen.
Anmerkung: In diesem Zusammenhang sind auch der Pressekodex zu nennen:
ZIFFER 1 - WAHRHAFTIGKEIT UND ACHTUNG DER MENSCHENWÜRDE
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
ZIFFER 2 – SORGFALT
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt.
ZIFFER 14 – MEDIZIN-BERICHTERSTATTUNG
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.
Quelle: https://www.presserat.de/pressekodex.html
Beispiele, wie Lokalpresse und Behörden von Büdingen mit Kritik an den Corona-Maßnahmen umgehen, lesen Sie hier "Ärger mit der Maskenpflicht" oder hier "Wer keinen Mundschutz trägt-fliegt raus!"
Die Antragstellerin hat den Antragsgegner mit Schriftsatz vom 30.08.2020 dazu aufgefordert, in Zukunft die verzerrende Darstellungdes Infektionsgeschehens zu unterlassen und bis zum 02.09.2020 zu ihren Anträgen Stellung zu beziehen. Als Anlage wurde ihm die hiesige Antragsschrift nebst Anlagen zur Kenntnis geschickt.
Beweis: Ablichtung des Schriftsatzes vom 30.08.2020 (ohne Anlagen)
Zuvor hat sich die Antragstellerin diesbezüglich – allerdings ohne Erfolg - an den Antragsgegner per Email gewandt.
Beweis: Emailverkehr zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner im April 2020
Sie hat zudem eine Fachaufsichtsbeschwerde erhoben.
Beweis: Ablichtung der Fachaufsichtsbeschwerde vom
03.05.2020 nebst Antwortschreiben
Und sich sogar mit einer Petition an den Bundestag gewandt.
Beweis: Ablichtung der halbanonymisierten Version der Petition vom 26.04.2020 Jüngst, am 15.08.2020 hat die Antragstellerin den verfahrensgegenständlichen Sachverhalt im Rahmen einer Strafanzeige den Berliner Ermittlungsbehörden zur Kenntnis gebracht (Vorgangsnummer: 200815-2222-i00276).
Beweis: Ablichtung der Strafanzeige vom 15.08.2020
Abschließend seit darauf hingewiesen, dass es Kritik an der seitens des Antragsgegners verzerrenden Informationspolitik nicht nur und erstmals diesseits gibt. Auch als Kritiker der ersten Stunde dürfte diesbezüglich der Wissenschaftler und Hochschullehrer für Künstliche Intelligenz Prof. Dr. Ralf Otte, der sich seinerseits frühzeitig an den Antragsgegner gewandt hatte, um diesem seine Expertise anzubieten, gelten. Otte ging schon am 7. April 2020 davon aus, dass mit einer Infektionssterblichkeit von deutlich unter 0,1 % zu rechnen sei und legte dar, dass es seinen Berechnungen nach keinen „Sturm“ auf die Krankenhäuser geben werde. Er erläuterte, dass der fallzahlenabhängige R-Wert kein valider Wert sei und durch einen robusten – fallzahlenunabhängigen R-Wert ersetzt werden müsste. Ferner erklärte er, dass in der öffentlichen Diskussion die Fallsterblichkeit mit der Infektionssterblichkeit verwechselt wurde.
Beweis: Ablichtung Interview Weinheimer Nachrichten 07.04.2020;
Ablichtung Thüringische Landeszeitung 15.06.2020; Ablichtung
WNOZ 15.06.2020
II.
Die gestellten Anträge sind zulässig und begründet.
1. Der Antrag ist gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft. Die Antragstellerin begehrt eine Regelungsanordnung.
2. Die Antragstellerin ist auch antragsbefugt. Es ist ersichtlich zumindest möglich ist, dass sie durch die Äußerungen des Antragsgegners in ihren Rechten verletzt ist.
Durch die nach hiesiger Ansicht bewusst aggravierte Darstellung des Infektionsgeschehens in Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2 Virus durch den Antragsgegner wider besseren Wissens wird die Antragstellerin sowie alle Bürger*innen des Landes zum Experimentierobjekt staatlicher Behörden und somit de facto zum Objekt staatlichen Handelns gemacht, was eine Betroffenheit der Menschenwürdegarantie in Art. 1 Abs. 1 GG zu Folge hat. Das auf der Hand liegende und nur wenig kaschierte Ziel des Antragsgegners scheint es zu sein, die Bevölkerung wider der Evidenz zu verunsichern und zu ängstigen, worauf weiter unten noch näher eingegangen wird.
Des Weiteren liegt eine Beschwer im Hinblick auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 Var. 2 GG vor, da sich die Antragstellerin durch die bewusst übertriebene Darstellung des Infektionsgeschehens wider aller Evidenz durch den Antragsgegner bedroht fühlt. Der Antragsgegner kann schon im Allgemeinen als oberste Infektionsschutzbehörde staatliche Autorität für sich beanspruchen. In der seit Monaten andauernden Krisensituation nimmt er allerdings eine ganz besonders hervorgehobene, wenn nicht sogar die einflussreichste, Stellung ein. Diese herausragende Position geht mit einer entsprechend hohen Verantwortung einher. Hierzu gehört insbesondere, wahrheitsgemäß über das Infektionsgeschehen zu berichten, ohne die Gefahr übertrieben hoch darzustellen. Dieser Verantwortung wurde und wird der Antragsgegner, wie bereits unter I. gezeigt wurde, nicht gerecht.
Ihm kommt es nach hiesiger Ansicht gerade darauf an, der Bevölkerung ein verzerrtes, gravierenderes, Bild über das Infektionsgeschehen zu vermitteln. Das bewusste Angstmachen wider der Evidenz erfüllt nach Ansicht der Antragstellerin, die Diplom-Psychologin ist, die Kriterien von Psychoterror als eine Verbreitung von „Angst, Schrecken, Verunsicherung (...), um ein politisches oder gesellschaftliches Ziel zu erreichen“.
Die Antragstellerin fühlt sich dadurch, dass der Antragsgegner sich
eines solchen Mittels – aggravierende Sachverhaltsdarstellung –
bedient, bedroht. [Herausnahme von persönlichen Daten der
Antragstellerin
Beweis: eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin vom
28.08.2020
3. Im Folgenden wird der Anordnungsanspruch wie folgt glaubhaft gemacht:
Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung droht.
Die Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
Aus dem unter I. dargestellten Sachverhalt geht hervor, dass die Feststellung des Antragsgegners, die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Bezug auf die Verbreitung des SARS-CoV-2- Virus sei weiterhin sehr beunruhigend, falsch ist.
Amtliche Äußerungen haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für
rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und
des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren.
Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass keine falschen Tatsachen
behauptet werden dürfen und – falls das Gericht die beanstandeten
Äußerungen als Werturteil ansehen sollte – dass Werturteile nicht auf
sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d. h. bei verständiger
Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest
sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen
müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht
überschreiten dürfen (Sachlichkeitsgebot).
Vgl. OVG Münster Beschl. v. 23.4.2012 – 13 B 127/12, BeckRS 2012,
49687, beck-online
Vorliegend hat der Antragsgegner evident das Sachlichkeitsgebot
verletzt. Sähe man die Äußerungen „lediglich“ als Werturteil wäre, wie
oben dargelegt, jedenfalls zu konstatieren, dass sich der Antragsgegner
bei der Beurteilung des Infektionsgeschehens von der
Tatsachengrundlage gelöst hat. Irreführenderweise greift er in seinen
vorliegend beanstandeten schriftlichen Äußerungen lediglich den
Aspekt der absoluten Fallzahlen oder darauf basierende kumulative
Zahlen und Inzidenzen heraus, um seine Einschätzung zu begründen.
Dabei ist anzunehmen, dass ihm bewusst ist, dass es tatsächlich keinen
Anstieg der Positivenquote gab und insoweit epidemiologisch keine
Zuspitzung der Lage vorliegt.
In den hier beanstandeten vorangestellten Zusammenfassungen fehlt jede Relativierung im Hinblick auf die unter I. gerügten Gesichtspunkte sowie auch jedweder Hinweis, dass eine solche anderswo zu finden oder gar selbst vorzunehmen sei.
Dadurch entsteht für die Leserschaft der Zusammenfassungen ein den
Sachverhalt unzutreffend abbildender Eindruck: Der Eindruck von
insgesamt deutlich steigenden Infiziertenraten, was von der
Bevölkerung als potentiell bedrohlich wahrgenommen wird.
Diese Diskrepanz zwischen vorangestellter expliziter Zusammenfassung und weiter hinten im Bericht ersichtlichen damit divergierenden Informationen findet sich wie dargelegt seit einigen Tagen in den Berichten.
Da sich bei weitem nicht jede*r Leser*in durch den ganzen Bericht
arbeitet und eine eigenständige Interpretation der Daten vornimmt, sind
die Zusammenfassungen von nicht überschätzbarer Relevanz und ihnen
kommt auch eine potenziell erhebliche Tragweite –
Medienberichterstattung, Meinungsbildung von Fachpersonal und auch
Politiker*innen – zu.
Zuletzt wurden die gestiegenen „Infektionszahlen“ – auf die umfassende Darlegung, dass nicht jeder positive Fall auch als Infektion gewertet werden kann, da es
- falsch-positive Tests,
- auch noch Tage und Wochen nach einer Infektiosität die RNA nachgewiesen werden kann und
- nicht jede positive Person auch infiziert ist, sprich sich die Viren nicht vermehren,
wird vorerst verzichtet – seitens der Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzlerin in deren Beschluss vom 27.08.2020 sogar zur Begründung von Verschärfungen der freiheitseinschränkenden Anti-Corona-Maßnahmen herangezogen. Dort heißt es u.a. (Unterstreichungen durch die Unterzeichnerin):
„In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder gestiegen. […]
Bund und Länder sind sich aber einig, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen weitere größere Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen sind. Regionale Anpassungen bleiben weiter möglich. […] Die Länder werden das Mindestregelbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 € festlegen.“
Auch seitens der Regierenden wird damit die Behauptung des
Antragsgegners wiederholt und der falsche Eindruck erweckt, dass das Infektionsgeschehen in epidemiologischer Hinsicht eine
Zunahme erfahren habe.
Dass sich Leser*innen der streitgegenständlichen Berichte nach dem, was sie seitens des Antragsgegners als Zusammenfassung dargeboten und von den Regierenden bestätigt bekommen, die allesamt staatliche Autorität in Anspruch nehmen können, mehrheitlich kritisch mit den Daten auseinandersetzen, um sich ein eigenes Bild zu machen, ist fernliegend. Zumal es für das eigenständige Interpretieren höherer geistiger Operationen, die mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden sind, bedarf, um die in der Zusammenfassung als besorgniserregend interpretierten Fallzahlen selbständig anhand der hinten im Bericht zu findenden Testzahlen und Positivenraten wieder zu relativieren.
Und: die Leser*innen müssten auch erst einmal darauf
aufmerksam gemacht werden, dass ein eigenständiges Studium der
Daten notwendig ist, um sich ein reales Bild vom Infektionsgeschehen
zu machen.
Darauf kann es aber ersichtlich nicht ankommen. Der Antragsgegner ist
vielmehr nicht zuletzt aufgrund der höchsten Autorität, die ihm für den
Infektionsschutz faktisch und zum Teil auch rechtlich zukommt,
verpflichtet, den Leser*innen eine richtige, d.h. eine objektiv
nachvollziehbare, angemessene und differenzierte Zusammenfassung
zur Verfügung zu stellen. Er hat sich jeglicher Stimmungsmache zu
enthalten. Darauf müssen sich die Bürger*innen, deren Schicksal – wie
sich erneut am 27.08.2020 zeigte – eng mit den Verlautbarungen des
Antragsgegners verknüpft ist, verlassen dürfen. Diese differenzierte
Interpretation kann ersichtlich nicht vom Gelingen oder eben
Nichtgelingen dieser geistigen Operationen der Leser*innen abhängen.
Zumal erschwerend hinzukommt, dass sich die Bürger*innen zudem
aufgrund der allseitig betonten Autorität des Antragsgegners zum Teil
scheuen dürften, dessen Interpretation in Frage zu stellen.
Mithin ist in der wahrheitswidrigen aggravierenden Bewertung der Entwicklung des gegenwärtigen Infektionsgeschehens als „(sehr) beunruhigend“ ein unmittelbarer rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in die oben ausführlich dargestellten Grundrechte der Antragstellerin zu erblicken.
Der Eingriff dauert ferner noch an und die Wiederholungsgefahr liegt
auf der Hand. Die hier beanstandete Äußerung wurden bereits in
mehreren Lageberichten, wie oben bewiesen, wiederholt.
Ferner bestehen ein Widerrufsanspruch und ein Richtigstellungsanspruch. Gegenstand eines Widerrufs und einer Richtigstellung ist eine rechtsverletzende unwahre Tatsachenbehauptung. Die hier gerügten Äußerungen sind nach hiesiger Sicht dem Wahrheitsbeweis zugänglich. Ersichtlich kann eine Entwicklung nur dann als beunruhigend bezeichnet werden, wenn sich Umstände negativ entwickelt haben. Das ist hier unter Zugrundelegung der Daten des Antragsgegners nicht der Fall.
Im Gegenteil: die
Positivenrate ist sogar gesunken.
4. (...)
Die Antragstellerin schildert ausführlich, was die verzerrende Berichterstattung des Antragsgegners für Auswirkungen auf sie hat. Die Antragstellerin empfindet die verzerrende Berichterstattung, die mutmaßlich darauf abzielt, Angst zu schüren, um Akzeptanz für die Anti-Corona-Maßnahmen zu schaffen, als bedrohlich. Sie empfindet die irreführende Berichterstattung seitens einer Behörde als einen Versuch der Instrumentalisierung ihrer Person und ihrer Mitmenschen.(...) Diese ist mit noch längerer weiterer Wiederholung wissenschaftlich nachweislich gesundheitsgefährdend.
Vgl. z. B. Auswirkungen auf das Immunsystem sowie Erhöhung des Risikos für Herzinfarkt:
Beweis: eidesstaatliche Versicherung der Antragstellerin vom 28.08.2020
https://www.aerzteblatt.de/archiv/35552/Psychoneuroimmunologie-Stress-erhoeht-Infektanfaelligkeit
Auszug:
"Akute Atemwegsinfektionen häufig bei psychischem Stress
Unbestritten ist heute, dass sowohl akuter als auch chronischer psychischer und körperlicher Stress, die Funktionen der Immunabwehr beeinflussen. Auf einen Nenner gebracht bedeutet dies, die Infektionsanfälligkeit durch Stress. Retrospektive epidemiologische Studien belegen, dass Patienten mit häufigen akuten Infektionen der oberen Atemwege unter starken psychischen Belastungen stehen. Experimentelle virologische Studien haben gezeigt, dass psychische Belastungen die Anfälligkeit gegenüber Krankheitserregern erhöhen."
Der Antragsgegner schafft durch seine zu beanstandende Informationspolitik ein gesellschaftliches Klima der Angst und des gegenseitigen Argwohns.
Die Antragstellerin hat wie oben ausgeführt bereits auf verschiedenen Wegen ihre berechtigte Kritik an der Informationspolitik des Antragsgegners geübt – jedoch stets ohne Erfolg. Der hiesige Gang zum Gericht stellt ultima ratio dar und unterstreicht die Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit ihres Anliegens.
Verfasserin : Jessica Hamed
Rechtsanwältin
Kommentierungen: Jochen Amann
Weitere Infos: Stiftung Corona-Ausschuss Bericht (kurz)
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Aktuell: Findet endlich eine Korrektur der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien statt?
In einer Sendung in ARD Extra vom 5.10.2020 werden erstmals die sog. "Fallzahlen" relativiert und festgestellt, daß es in Deutschland trotz Corona keine Übersterblichkeit gibt ! Erst mal richtig und wichtig, aber was Sie nicht thematisieren bzw. hinterfragen:
Der Einfluß der Gesamtanzahl Testungen auf die "Fallzahlen" (Positivenquote) und die (willkürliche) Grenze von Lockdownmaßnahmen bei 50 positiv getesteten bezogen auf 100.000 Bewohner.
Leider werden wieder auch hier wieder die typischen Narrative des RKI und der Regierung bedient:
"Wir müssen uns auf ein Leben mit Corona dauerhaft einstellen" (...) Also dauerhaft die "neue Normalität"?
"Wir haben aktuelle viele Fälle" (...) " Bei Sichtung der "Positivenquote" eine Falschaussage.
"Die 50er Grenze, die wir ja jetzt eingezogen haben" Die Moderatoren stellt diese Grenze völlig kritiklos als (von Gott?) gegebene Größe dar... diese ist so niedrig, daß Sie in den Ungenauigkeitsbereich der PCR Tests fallen.
Quelle: ' www.youtube.com/watch?v=P32pM0RuxLo oder hier im Archiv

