Bürgeranfrage an die Stadt Büdingen vom 14.8.2020
Schwarzer Text: Unsere Anfragen
Roter Text: Die Antworten
Grüner Text: Unsere Stellungnahmen
Bürgeranfrage gem. Geschäftsordnung §27 Nr.4 und Grundgesetz Art. 17
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung nachfolgender Fragen:
Flüchtlingsunterbringung
1.) Stellt die Stadt Büdingen übergeordneten Gebietskörperschaften (Kreis,Land,Bund) Wohnungen zur
Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung?
Antwort: Nein
Anmerkung: Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz - WIPG
2.) Wenn ja, um wie viele Wohnungen handelt es sich? Um wie viele Personen handelt es sich? Wie hoch sind
die dabei bereitgestellten Mittel seitens a.) der übergeordneten Körperschaft und b.) der Stadt Büdingen ?
Antwort: Entfällt
3.) Nutzt die Stadt Büdingen direkt oder indirekt Mittel aus dem Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz (WIPG)
des Landes Hessen zur Bereitstellung/Nutzung von Flüchtlingsunterkünften?
Antwort: Nein
4.) Wenn ja, wie hoch sind diese Mittel, ggf, auch anteilig (Stadt, Kreis, Land?
Antwort: Entfällt
Trägerverein Demokratie Leben e.V. der Stadt Büdingen
5.) Wie viele Mitglieder hat der Verein derzeit?
Antwort: Auskünfte über eigenständige Vereine können wir nicht herausgeben. Eine solche Anfrage müsste direkt an den Verein gerichtet werden.
6.) Wie hoch waren die Bundesmittel aus dem Programm Demokratie Leben an den Verein für 2018 und 2019?
Antwort: Die Herausgabe von einzelnen Summen an Vereine bzw. Personen unterliegen den Datenschutzbestimmungen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ab dem 25.Mai 2018 hingewiesen. Zur Einhaltung dieser Bestimmungen sind wir verpflichtet.
7.) Wie hoch waren die Mittel seitens der Stadt Büdingen für 2018 und 2019 an den Verein?
Antwort: Die Stadt Büdingen hat dem Verein keinerlei finanzielle Mittel im Jahr 2018 sowie im Jahr 2019 zur Verfügung gestellt
Anmerkung: Nicht korrekt, siehe Bürgeranfrage . Als Kosten der Stadt wurden angegeben: 4123 EUR ( Zelt und Heizöl ) aus Steuergeldern der Gemeinde .
8.) Welche Personen bilden den Begleitausschuß?
Antwort: Der Begleitausschuß besteht aus Personen von Vereinen sowie Organisationen aus Büdingen und Altenstadt.
Anmerkung: Mitglieder des "Begleitausschusses" werden auf Nachfrage beim Verein nicht preisgegeben. Sie entscheiden über "Fördermittel" aus dem Programm Demokratie Leben des Familienministeriums.
9.) Wurde der Begleitausschuß demokratisch legitimiert (z.B. durch Wahlen)? wann zuletzt ?
Antwort: Der Begleitausschuß wurde nicht gewählt.
Anmerkung: Also nicht demokratisch legitimiert. Immerhin geht es um öffentliche Gelder.
10.) Ist der Begleitausschuß bei Ablehnung eines Projetantrages zu einer Begründung verpflichtet und wenn nicht, auf welcher Grundlage wird eine Nichtbegründung gestützt?
Antwort: Der Begleitausschuß ist zu keiner Begründung verpflichtet.
Anmerkung: Antwort unvollständig, keine Angabe von Grundlagen. Zusammenhang mit Frage Nr.9, keine demokratische Legitimierung trotz öffentlicher Gelder.
Europäische Union
11.) Die Seemenbach wurde gem. EU-Wasserrahmenrichtlinie „renaturiert“. Wie hoch waren oder sind derzeit für den Bereich Büdingen die Gesamtkosten dieser Maßnahme?
Antwort: Siehe Original ganz unten ( Eigenanteil Büdingen: 184.13,22 EUR - 35% der Gesamtkosten )
Anmerkung: Subsidiarität bzw. Selbstverwaltungsrecht in der Praxis. Brüssel beschließt - die Gemeinden müssen (auch) zahlen. Keine Planungssicherheit, keine Souveränität, keine Möglichkeit der Mitsprache. Eigenanteil: 184.000 EUR. In einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der WZH wurde von max 10% Eigenanteil gesprochen...wenn überhaupt.
12.) Wie hoch ist der Anteil der Stadt Büdingen? Wie hoch der Anteil in % ?
Antwort: siehe Antwort 11
13.) Welche EU-Fördermittel werden derzeit von der Stadt Büdingen genutzt?
Antwort: KIP, GVFG, MobiföG, DAG, Landesprogramm Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz, integrierter Klimaschutzplan, Lebendige Zentren, Dorferneuerung, Erhalt von Kulturdenkmälern, (GAK) Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, Extremwetterrichtlinie Wald
Anmerkung: So hängen Gemeinden am Tropf von "Fördermitteln ". In der Regel immer an Bedingungen geknüpft.
Deutsche Amtssprache
14.) Nutzt die Stadt Büdingen in Ihrer Korrespondenz eine "geschlechtergerechte Sprache" (z.B. Genderstern)?
Antwort: Die Stadt Büdingen verwendet geschlechtergerechte Sprache
15.) Wenn ja, Ist die Stadt dazu verpflichtet und durch wen?
Antwort: Allgemeine Anstandsformen
Anmerkung: Devotheit von Behörden unter dem Deckmantel des "Anstandes". Hier muß seitens der Volksvertretung oder seitens der Bürger direkt interveniert werden, die Sprache gehört dem Bürger ; "Sprachverhuntzung" mit Hilfe von Behörden ist ein Unding.
Siehe "Sprachmanipulation durch Gender & Anglizismen"
Kitas
16.) Wie sind die Kitas in Büdingen derzeit wegen Corona belegt bzw. ausgelastet? Bitte um Begründungen und
Hintergründe.
Antwort: Die Kindertagesstätten sind voll belegt bzw. werden bis zum Ende des Jahres voll belegt sein. In den Kindertagesstätten werden die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen umgesetzt und eingehalten.
17.) Existieren es an den Kitas Regelungen spez. für Kinder zur Maskenpflicht oder Abstandsregelungen? Wenn
ja welche?
Antwort: Eltern und päd. Fachkräfte haben die Abstandsregelungen sowie auch die Maskenflicht bei Betreten und Verlassen der Einrichtung einzuhalten bzw. während der Bring- und Abholzeiten der Kinder. Die Abstandsregelungen zwischen den Kindern einzuhalten ist kaum möglich. Je kleiner die Kinder sind (U3) ist die Abstandsregel zwischen päd. Fachkraft und Kind gar nicht möglich. Es werden jedoch erhöhte Hygienestandards (häufiges Händeswaschen, Husten- und Niesetikette üben, etc.) eingehalten.
18.) Welche Körperschaft / Träger ist für die pädagogische Erziehung der Kinder an Büdingens Kitas
verantwortlich?
Antwort: Für die Kindertagesstätten der Stadt Büdingen die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Hess. Bildungs- und Erziehungsplan.
Für eine kirchliche Einrichtung im Stadtgebiet die Kirche ebenfalls im Rahmen des Hess. Bildungs- und Erziehungsplan.
Für die beiden privaten Träge die privaten Träger im Rahmen des Hess. Bildungs- und Erziehungsplan
19.) Welche frühkindliche Erziehungskonzepte/Pädagogik finden Anwendung in Büdingens Kitas?
Amtwort: Die frühkindliche Erziehung ist im Hessischen Bildungs-
und Erziehungsplan verankert. Jede Kindertagesstätte orientiert sich daran und
erstellt für sich ein individuelles Konzept.
Anmerkung: Fühkindliche Pädagigik
Sonstiges
20.) 2019 wurde von jungen Migranten ein gewaltverherlichendes Video vor der WZH gedreht und auf YouTube veröffentlicht. Wurde hier Anzeige erstattet und von wem? Was ist dabei herausgekommen?
Antwort: Wie bereits mündlich am 17.05.2019 (DS
AFPRO/007/2019/1) beantwortet, wurde der Vorgang zur Anzeige gebracht. Über
polizeiliche Ermittlungen können keine Auskünfte erteilt werden.
Anmerkung: Musikvideo
21.) Lt. Geschäftsordnung §30 Nr.6 sind für die SVV Niederschriften u.a. z.B. Beschlußvorlagen zu veröffentlichen. Das findet aber nachweislich nicht statt. Ich bitte um Begründung.
Antwort: §30 Nr. 6 der GO ist im Ratsinformationssystem seit Jahren umgesetzt.
Siehe auch: Transparenz für den Bürger
22.) Wie ist der Stand der Genehmigung der Fördermittel für das Sportzentrum am Dohlberg?
Antwort: Der Antrag wurde am 13.05.2020 eingereicht. Eine
Antwort steht noch aus.
Anmerkung: Unser Bürgerbegehren
23.) Hat der Bürgermeister Informationen bzw. Kenntnis über einen erneuten gegen Ende August/Anfang September geplanten großflächigen „Lockdown“ ?
Antwort: Nein
24.) Wie viele Einträge fanden seit der Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG §45b) in Büdingen bei Neugeborenen oder nachträglichen Änderungen auf das Geschlecht „divers“ statt? Wie viele anteilig?
Antwort: Die Daten des Standesamtes unterliegen nicht der Aufsicht des Magistrats. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden.
26.) Am 4.8.2020 wurde durch die „Bürgerbewegung für Büdingen“ (www.buergerbewegung-fuer-buedingen) ein Vorschlag für eine Informationsfreiheitssatzung beim Magistrat eingereicht. Bisher gab es darauf keine Reaktion. Wird der Magistrat diese unterstützen? Bitte um Begründung.
Antwort: Der Magistrat ist dafür nicht zuständig.
Anmerkung: Antrag vom 4-8-2020. Antwort nicht korrekt - der Magistrat ist selbstverständlich bei jeder Stadtverordnetensitzung ebenso antragsberechtigt.
Quelle: Antworten der Bürgeranfrage
